Behandlung in der Fachstelle Sucht Ammerland

"Therapie", "Kur", "Rehabilitation", "Langzeittherapie", "Entwöhnungsbehandlung", all diese Begrifflichkeiten fallen im Zusammenhang mit der Behandlung der Abhängigkeitserkrankung.

Offiziell wird die Behandlung der Abhängigkeit als "Rehabilitationsbehandlung" bezeichnet. Je nach Indikation gibt es drei unterschiedliche Formen der medizinischen Suchtrehabilitation:

Die ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung der Abhängigkeitserkrankung erfolgt gewissermaßen "zu Hause":
Für die gesamte Behandlungsdauer verbleiben Sie in Ihrem gewohnten Wohnumfeld, in Ihrem gewohnten Lebensalltag.

Die Einheiten der Rehabilitation (Einzel-, Gruppen- oder Arztsitzungen) erfolgen in der Fachstelle oder in angrenzenden Räumlichkeiten. Sie nehmen regelmäßig an den wöchentlich stattfindenden Terminen teil. Die Behandlungsdauer beträgt 6 bis 18 Monate.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der ambulanten Rehabilitation sind neben einer weitestgehend stabilen Abstinenz eine gute körperliche und psychische Verfassung, eine gesicherte Wohnsituation, Erwerbstätigkeit und ein stützendes soziales Umfeld, das zur aktiven Mitwirkung in die Behandlung einbezogen wird.

Die stationäre Rehabilitation

Die stationäre Rehabilitation erfolgt in einer anerkannten Fachklinik.
Die Behandlungsdauer beträgt je nach individueller Therapieplanung zwischen 8 und 16 Wochen.
Die Kosten der stationären Behandlung trägt der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.

Unsere Fachstelle unterstützt Sie in der Antragsstellung, der Therapieplanung und bei allen Fragen rund um die stationäre Behandlung.

Die tagesklinische Behandlung

Die tagesklinische Behandlung findet ihren Platz gewissermaßen zwischen der stationären und der ambulanten Rehabilitation. Sie findet ebenfalls in einer anerkannten Fachklinik statt, wobei diese nicht mehr als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt liegen sollte.

Eine tagesklinische Behandlung erfolgt in der Fachklinik Weser-Ems. Die Behandlungsdauer kann zwischen 12-26 Wochen betragen.
Durchführung: Sie erscheinen morgens zur Behandlung, nehmen am gesamten Behandlungsangebot der Fachklinik teil und kehren am Abend an ihren Wohnort zurück.

Die tagesklinische Behandlung bietet viele Vorteile. Es gilt jedoch auch die Besonderheiten dieser Behandlungsform zu beachten. Unsere Einrichtung berät Sie diesbezüglich gerne!

Die Kombi-Behandlung

In Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen bieten die Fachstellen und Fachkliniken des Diakonischen Werkes Oldenburg Kombinations-Behandlungen an.

So können die oben beschriebenen Behandlungsformen im Rahmen einer 52-wöchigen Rehabilitation miteinander kombiniert werden. Was wann und wo in welchem zeitlichen Umfang geschieht, legen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater vor der Beantragung der Maßnahme fest (Behandlungsplanung). 

In jedem Fall werden Sie vom ersten Kontakt bis zum Beginn der Rehabilitation durch unsere Berater auf Ihre Entwöhnungsmaßnahme vorbereitet. Wir unterstützen Sie in der Beantragung, der Therapieplanung und der Aufnahme der Behandlung. Für die Dauer Ihrer Rehabilitation bleiben wir Ihr verbindlicher Ansprechpartner.

Beantragung

Ein Antrag auf Rehabilitation wird in der Regel beim zuständigen Rentenversicherer gestellt.
Die dafür notwendigen Antragsunterlagen finden Sie hier bei der Deutschen Rentenversicherung.

Sollten Sie sich bezüglich Ihres Kostenträgers nicht sicher sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse.